MPE-Betreuung / Beratung

   

Unsere Leistungen


MPE Betreuung

Der Gesetzgeber hat im neuen Strahlenschutzgesetz in § 14 Abs. 1 Nr. 2 verschiedene Arten der Hinzuziehung eines MPE (Medizinphysik-Experten) gefordert. Wir stehen hier als Kooperationspartner, mit allen erforderlichen Fachkunden, zur Verfügung. Gerne bereiten wir Ihnen ein unverbindliches, kostengünstiges  Betreuungsangebot für Ihr(e) CT(s), Ihre Angioanlage(n) oder Ihre Nuklearmedizin.

Beratung / Berechnung

Wollen Sie ein Röntgengerät in einen anderen Raum umsetzen, oder planen den Kauf einer neuen Röntgenanlage, so stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gerne stellen wir auch die Kontakte zu den zuständigen Behörden und/oder Sachverständigen her oder erstellen die notwendige Strahlenschutzberechnung.

Schulung

Auf Nachfrage bieten wir Ihnen Schulungen und Informationsver-anstaltungen zu allen Fragen des aktuellen Strahlenschutzrechts an. Gerne führen wir auch die jährlichen Strahlenschutzunterweisungen, nach § 63 StrlSchV, durch.